Gebühren & Kosten

Die Beziehung zu einem Rechtsanwalt sollte von Vertrauen, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit geprägt sein. Ein guter Beginn dafür sind von anwaltlicher Seite offene Worte über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.

 

Obwohl uns Transparenz wichtig ist, kann ich Ihnen im Folgenden nur eine erste Orientie-rung bieten, denn Rechtsanwälten ist es nicht gestattet, auf Grundlage einer einseitig fest-gelegten, pauschalen Preisliste zu arbeiten. Eine auf Ihren konkreten Einzelfall bezogene, möglichst genaue Kostenprognose ist jedoch selbstverständlicher Teil meiner anwaltlichen Beratung.



Kostenlose Voranfrage

Wenn Sie darüber nachdenken, michs zu beauftragen, wollen Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Darüber können wir vorab sprechen, ohne dass Sie sich in irgendeiner Weise verpflichten. Allgemeine Voranfragen („Fällt dieser Fall in Ihre Tätigkeitsbereiche?“) sowie Kostenanfragen („Mit Kosten in welcher Höhe müssten wir rechnen?“) beantworte ich Ihnen gern, ohne dass Gebühren anfallen. Sie können sich dazu telefonisch oder – bevorzugt – per E-Mail oder über meine Kontaktseite an mich wenden. Konkrete rechtliche Auskünfte zu Ihrem Anliegen sind dagegen nicht Bestandteil einer kostenlosen Voranfrage.


Anwaltliche Gebühren

Die Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung eines strafrechtlichen Mandats richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Welche Gebühren konkret anfallen richtet sich nach dem Verfahrensstand (Ermittlungsver-fahren, 1. Instanz, Berufung, Revision, Strafvollstreckung) sowie nach dem Gericht, an dem die Hauptverhandlung stattfindet (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichts-hof) und ob sich der Mandant auf freiem Fuße oder in Haft befindet.


Honorar nach Vergütungsvereinbarung

Wenn Sie mich mit einer zeitlich umfangreichen und/oder rechtlich komplexen Verteidigung beauftragen, werden ich die Höhe des anwaltlichen Honorars in den meisten Fällen durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung regeln. Die Kosten werden dann anhand des erforderlichen Aufwandes nach einem zeitabhängigen Honorar ermittelt. Das sorgt bei Auftraggeber und Rechtsanwalt für Transparenz: Fast immer kann ich Ihnen den voraussichtlichen Zeitaufwand für Ihren Fall zumindest grob beziffern und damit eine aussagekräftige Kostenprognose geben.

 

Monatliche Zwischenabrechnungen tragen ebenfalls zur Kostentransparenz für Sie bei.

 

Aber immer gilt: Die gesetzlichen Gebühren des RVG dürfen nicht unterschritten werden.