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Kanzleiprofil


Fachanwaltskanzlei für Strafrecht

RA Kai Hertweck ist Fachanwalt für Strafrecht und vertritt Mandanten in allen Bereichen und allen Instanzen eines Strafverfahrens.

 

Überwiegend besteht die Tätigkeit in der Strafverteidigung.

 

Das Wissen des Strafverteidigers ist aber auch für die Opfervertretung wichtiges Fachwissen, welches dem Tatopfer in der strafrechtlichen Nebenklage und dem zivilrechtlichen Adhäsionsverfahren Rechtspositionen (Partei im Strafverfahren sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld) sichert und ein zweites Zivilverfahren entbehrlich macht.


Strafverteidigung

Der Schwerpunkt anwalticher Tätigkeit liegt in der Strafverteidigung.

Hier verteidigt RA Kai Hertweck in allen Verfahrensabschnitten in den Bereichen

  • Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge)
  • Betäubungsmittelsttrafrecht (Erwerb, Besitz, Handel, Anbau, Abgabe)
  • Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Bankrott, u.a.)
  • Sexualstrafrecht (Missbrauch v. Kindern, Vergewaltigung, Kinder-/Jugendpornographie, Exhibitionistische Handlungen u.a.)
  • Wirtschaftsstrafrecht (Korruption, Untreue, Nichtabführen Versicherungsentgelte u.a.)
  • Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, u.a.)
  • Verkehrsstrafrecht (Fahren mit Alkohol/Drogen, ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr, u.a.)
  • allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung u.a.)
  • Jugendstrafrecht (Straftaten begangen von Personen im Alter unter 21 Jahren)

Opfervertretung

Seine Kenntnisse aus der Strafverteidigung nutzt RA Kai Hertweck auch für die Betreuuung und Vertretung von Tatopfern.

 

Hier wird RA Hertweck im Vorfeld von strafrechtlichen Ermittlungen tätig und stellt Strafantrag oder erstattet Strafanzeige bei Polizeidienststellen oder der Staatsanwaltschaften.

 

Ist die öffentliche Klage erhoben vertritt er Tatopfer im Nebenklageverfahren (Beteiligung im Strafverfahren auf Seiten der Staatsanwaltschaft) und im Adhäsionsverfahren (Verfahren parallel zum Strafverfahren, in dem zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden können).

Auch koordiniert und berät er zu Opferorganisationen wie Weißer Ring, zur Psychosozialen Prozessbegleitung oder zu anderen Opferorganisationen.